Politik/Gesetzgebung Verbot Handel Snus
Ausgetrickst! Snus ist wieder in Schweizer Läden zu finden!

Seit 1995 ist Snus in der Schweiz verboten und darf nur für den Eigengebrauch importiert werden. In der Tabakverordnung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) wurde im August 2016 bestimmt, dass „Mundtabak“ nicht eingeführt oder verkauft werden darf. Dazu gehören laut dem BAG „Erzeugnisse in Form eines Pulvers oder eines feinkörnigen Granulats oder einer Kombination dieser Formen, insbesondere in Portionenbeuteln oder porösen Beuteln oder in anderer Form“. Da witterten einige eine nette Gesetzeslücke!
Jetzt haben viele Hersteller ihre Produkte angepasst, denn der Verkauf von Erzeugnissen „zum Lutschen in lehmartiger Form“ ist erlaubt! Also findet ihr in vielen Läden wieder Snustabak in angepasster Konsistenz.
Weitere Infos zur Gesetzeslage und zum Handel findet ihr HIER.
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